Killerspieleverbot und die Realität

April 13, 2008 in Kleine Erlebnisse, Öffentlichkeit, Politik von SeveQ

Was bringt es, werte Frau von der Leyen, wenn Sie die Altersbeschränkungen auf den Packungen unserer Spiele und Filme größer drucken wollen, wenn auf der anderen Seite an der Kasse trotzdem ein Mensch sitzt, der vom Unternehmen die Auflage bekommen hat, wenn irgendwie möglich, das Spiel trotzdem an ein Kind zu verkaufen, und vor der Kasse ein Mensch steht, der von Erziehung nicht die Bohne Ahnung hat?

Vor ein paar Tagen war ich bei MediaMarkt. Ich stand an der Kasse, wollte meinen Kram bezahlen. Vor mir stand eine Mutter mit ihrem Sohn. Sohnemann – schätzungsweise gerade mal 10 oder 11 Jahre alt – hielt stolz Medal of Honor in seiner Hand. Ab wieviel Jahren ist das Spiel? Auf jeden Fall wohl laut USK nicht geeignet für einen 10 oder 11jährigen Jungen. Als die beiden dann an der Reihe waren mit bezahlen, meinte die Kassiererin, als der kleine Junge ihr das Spiel und den 20 Euro Schein hinhielt: “Na, da muss ich das Geld aber von deiner Mutti haben!” Sohnemann gab Mutti den 20er, Mutti bezahlte, Sohnemann stolzierte mit dem von Mami gekauften Spiel für Erwachsene davon…

Werte Frau von der Leyen, Sie können den Aufdruck auf DVDs so groß machen, wie Sie wollen. Von mir aus bedrucken Sie das ganze Cover mit einem einzigen “AB 18″ Sticker. Es wird nichts bringen! Nichts, solange nicht angefangen wird, die Sensibilität für solche Dinge und die Medienkompetenz der Eltern zu steigern. Die Schuld und die Möglichkeit der Intervention hier bei der Kassiererin zu suchen, ist sicher der falsche Ansatz. Sie kann überhaupt nichts machen, wenn Mutti dann das Spiel für Sohnemann kauft. Mutti dürfte bei einem 10 – 11 Jahre alten Kind sicherlich schon lange volljährig sein. Alles andere wäre gelinde gesagt pervers.

Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, daß eine Kassiererin von ihrem Arbeitgeber mächtig eins auf den Deckel bekommt, wenn sie sich weigert, einen Artikel zu verkaufen. Wenn die Möglichkeit besteht – und die besteht ja, da Mami ja dabei ist; kauft Mami das Spiel halt – dann MUSS die Kassiererin das Spiel verkaufen. Egal ob es offensichtlich für den Sohn ist, oder nicht. Das fällt dann in den Verantwortungsbereich der Mutter. Die Mutter hat in diesem Fall versagt. Und gegen dieses Versagen helfen keine noch so großen “AB 18″ Aufdrucke.

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