Namensrechte einer Stadt
November 25, 2009 in Fundstücke, Kurzkommentare, Öffentlichkeit von SeveQ
In Augsburg sind drei Blogger mit der Domain augsburgr.de auf die Fresse geflogen. Die Stadt entsandte ihre Anwaltsschergen, die 3 Wochen nach Registrierung der Domain den Bloggern eine Abmahnung vor den Latz knallten. Dabei haben die Drei bei der Stadt kurz nach der Registrierung noch angefragt, ob sie den Namen verwenden dürften. Die Antwort der Stadt: kein Ja, kein Nein, sondern eine saftige Abmahnung.
Mir stellt sich hier jetzt die Frage: darf eine Stadt auf einem Namensrecht, also quasi einem Markenrecht gegenüber ihren Bewohnern bestehen? Was ist denn “die Stadt”? Meiner Meinung nach ist die Stadt ihre Bewohner. Somit hat jeder gemeldete Bewohner das Recht, den Namen seiner Stadt zu verwenden, wie es ihm passt. So sehe ich das. Juristen sehen das offenbar anders… Armes Deutschland!


